
Handwerk-News
Datum: 09.03.10 18:30 Uhr
Ort: Gewerbe Akademie Offenburg, Wasserstraße 19, 77652 Offenburg
Entsorgung elektronisch - Umstellung des Abfallnachweis-Verfahrens wird akut
Mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) soll ab April 2010 die Entsorgung von gefährlichen Abfällen moderner und schneller werden. Die Handwerkskammer Freiburg erläutert in einer Informationsveranstaltung, was Handwerksbetriebe beachten sollten und wie sich das elektronische Verfahren in der betrieblichen Praxis auswirkt.
Was ändert sich in der Abfallentsorgung?
Das kennt jeder Handwerksbetrieb, der schon einmal gefährliche Abfälle direkt an Entsorger oder Containerdienste abgegeben hat: bei der Abholung sind Begleit- oder Übernahmescheine auszufüllen. Teilweise müssen sogar Entsorgungsnachweise ausgefüllt und zur Genehmigung verschickt werden. Die Durchschläge sind dann mindestens 3 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Mit diesem "Papierkrieg" soll nun endgültig Schluss sein. Nach jahrelanger Vorbereitung wird im April 2010 das elektronische Abfallnachweisverfahren starten. Dies soll die Entsorgungsvorgänge nicht nur moderner, sondern auch für alle Beteiligten schneller und einfacher machen.
Wie ist das Handwerk davon betroffen?
Handwerksbetriebe treten im Entsorgungsweg meist als Abfallerzeuger auf und starten damit das Abfallnachweisverfahren. Damit sind sie bereits in die Pflichten des Verfahrens eingebunden, das für gefährliche Abfälle recht umfangreich vorgegeben ist.
Da im Handwerk - gerade bei Betrieben aus den Bau-/Ausbaugewerken - die Entsorgungsvorgänge in sehr unterschiedlichen Formen vorkommen und eine Vielzahl von Abfällen betreffen können, ist auch die Betroffenheit der Handwerker durch das neue elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) sehr unterschiedlich. Es kann vom Einrichten eines virtuellen Postfachs bis hin zur elektronischen Unterschrift mittels qualifizierter Signaturkarte und dem elektronischen Abfallregister reichen.
Mit dem eANV müssen sich alle Handwerker befassen, die gefährliche Abfälle ("Sonderabfall") insgesamt in einer Menge über zwei Tonnen pro Jahr entsorgen. Sofern bei einzelnen gefährlichen Abfällen die Menge von 20 Tonnen pro Jahr deutlich überschritten wird, steigt der Aufwand für das elektronische Nachweisverfahren nochmals deutlich.
Was bietet die Info-Veranstaltung?
Wie sich das neue elektronische Nachweisverfahren in der betrieblichen Praxis auswirkt und was bis April 2010 und gegebenenfalls danach noch zu tun ist, darüber informiert Sie die Handwerkskammer Freiburg in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsregionen und den Kreishandwerkerschaften des Kammerbezirks.
Die Schulungsinhalte wurden - landesweit einheitlich - speziell für das Handwerk zusammengestellt und vermitteln den Teilnehmern alles Wichtige zum neuen eANV - kompetent und praxisnah.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Informationsveranstaltung und zur Anmeldung finden Sie in dem Faltblatt, das für Sie zum Download bereit steht.

Seite drucken
zum Seitenanfang

