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Sachverständige

Experten für jedes Fachgebiet

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Freiburg sind Experten auf ihrem Fachgebiet, die einen Eid darauf abgelegt haben, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen, Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Freiburg zu beachten.

Fachwissen und Neutralität

In einem Schlichtungsverfahren geht es in den meisten Fällen um die Fragen:

  • Ist das Werk mangelhaft im Rechtssinne?
  • Worin liegen die Ursachen des Mangels?
  • Wie lässt sich der Mangel beseitigen?
  • Wie hoch sind die Kosten der Mangelbeseitigung?

Um diese Fragen verlässlich und umfassend beantworten zu können, ist Fachwissen notwendig. Die Handwerkskammer Freiburg bestellt in ihrem Kammerbezirk Sachverständige für die einzelnen Gewerke – Experten, die über besondere Kenntnisse auf ihrem Gebiet verfügen.

Vor der öffentlichen Bestellung muss der Sachverständigenbewerber eine Prüfung ablegen und seine besondere Sachkunde auf seinem Fachgebiet nachweisen. Aber auch während der Dauer seiner Tätigkeit ist er verpflichtet, sich ständig fortzubilden. Er unterliegt während dieser Zeit der Aufsicht der Handwerkskammer Freiburg und muss die Bezeichnung „von der Handwerkskammer Freiburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das _________ (Sachgebiet)“ führen, den Sachverständigen-Rundstempel verwenden und auf Verlangen seinen Sachverständigen-Ausweis vorlegen.

Auf diese Weise ist seine besondere Stellung auch für Dritte klar erkennbar. Denn „Sachverständiger“ kann sich ohne weiteres jeder nennen. Nur der Begriff „öffentlich bestellter Sachverständiger“ ist gem. § 132a StGB strafrechtlich geschützt. Wenn Sie auf die besondere Sachkunde unserer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurückgreifen möchten, müssen Sie mit ihnen einen Gutachtervertrag abschließen. Bitte klären Sie die zu erwartenden Kosten vor der Beauftragung mit dem Sachverständigen ab. Selbstverständlich ist der Sachverständige im Rahmen eines Auftragsverhältnisses zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.

Unsere Sachverständigendatenbank

Sachverständige schnell und einfach finden...

Sie benötigen einen Sachverständigen? Mit Hilfe unserer tagesaktuellen Sachverständigendatenbank finden Sie alle Sachverständigen im Handwerk im Bezirk der Handwerkskammer Freiburg.

Justiziar

Lars Fischer

Rechtsberatung
Telefon: 0761 21800 190
Telefax: 0761 21800 333
Email: lars.fischer@hwk-freiburg.de

Sekretariat

Petra Rißler

Sachbearbeitung Rechtsberatung
Telefon: 0761 21800 180
Telefax: 0761 21800 333
Email: petra.rissler@hwk-freiburg.de


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