Ausbildungsvergütung

Der Ausbildungsbetrieb bezahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung, die jährlich steigt. Rechtsgrundlage § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung

Ausbildungsverordnungen

Die aktuellen Ausbildungsordnungen finden Sie im „Berufenet“ der Bundesagentur für Arbeit unter dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Hierzu bitte einfach den Beruf eingeben und auswählen. Auf der rechten Seite im Bereich „Rechtliche Regelungen“ finden Sie die aktuelle Ausbildungsverordnung: 

Berufenet