Die Kreativität des Handwerks schlägt sich immer wieder in neuen Ideen etwa für Produkte, technische Anlagen oder Geräte und Dienstleistungen nieder. Wie Sie Ihre Ideen schützen können, erläutern Ihnen unsere Experten.

Oft eröffnen neue Ideen Ihnen als Betriebsinhaber neue Geschäftsfelder und Kundengruppen und tragen damit zur längerfristigen Existenzsicherung bei. Eine Platzierung neuer Ideen am Markt erfordert meist eine ganze Menge an Zeit, Wissen, Energie und oft auch Geld. Umso ärgerlicher - im Extremfall sogar existenzgefährdend - ist es, wenn die neue Idee von Dritten „geklaut“ wird oder gar Produktionsuntersagungen durch Schutzrechte anderer auf die ursprünglich eigene Idee ausgesprochen werden. Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, für neue und Erfolg versprechende Ideen Schutzrechte zu erlangen, bevor Sie damit auf den Markt gehen.

Arten von Schutzrechten

Ein Schutzrecht schützt letztlich geistiges Eigentum und gewährt dem Inhaber das alleinige Recht, seine Idee zu vermarkten und den möglichen Gewinn einzustreichen. Darüber hinaus schützt es auch die eigene Vermarktung vor fremden Interessen. Die gebräuchlichsten Schutzrechtsformen sind das Patent, die Marke, das Gebrauchsmuster und das Geschmacksmuster.

Arten von Schutzrechten


Weitere Sonderformen von Schutzrechten sind das Urheberrecht (Schutz kultureller Leistungen wie Musikkompositionen, Literatur, Kunst aber auch Software), der Halbleiterschutz (Schutz der dreidimensionalen Struktur eines Halbleiters / Mikrochips und dessen Maske / Layout) und der Sortenschutz (Schutz für Pflanzenzüchtungen). Alle diese Schutzrechte bieten den Inhabern das ausschließliche Recht zu deren wirtschaftlicher Nutzung. Dieses beinhaltet auch das Recht, gegen unbefugte Nutzung der geschützten Erfindung durch Dritte vorzugehen.

Der Weg zum Schutzrecht

Erste Einschätzung

Bevor umfangreiche Überlegungen zu Marktchancen, Marketing und Vertriebsstrukturen angestellt werden, kann es sinnvoll sein sich von Dritter Stelle eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einzuholen. Möglichkeiten, sich eine neutrale Ersteinschätzung zu holen, sind die Innovationsberater der Handwerkskammern, Beratungsorganisationen im Rahmen des WIPANO-Förderprogramms oder die regional angebotene Erfinderberatung der Handwerkskammer Freiburg, bei der ein Patentanwalt als Gesprächspartner zur Verfügung steht.
Hinweis: Achten Sie bei technischen Innovationen unbedingt auf die Verpflichtung dieser Dritten zur Geheimhaltung! Ist die Idee durch Gespräche, Vorträge oder gar Messepräsentationen in die Öffentlichkeit getragen, gilt sie für Patente nicht mehr als schutzfähig – sie ist damit bereits Stand der Technik. Lediglich bei Gebrauchsmustern gibt es eine Schutzfrist von 6 Monaten ab der ersten Veröffentlichung, ab der noch ein Schutzrechtsantrag gestellt werden kann.

Recherche

Zudem ist es dringend anzuraten, eine Recherche an den Anfang des Weges zum Schutzrecht zu stellen. Diese sollte eine Antwort darauf liefern, ob die "eigene" Erfindung bereits schon von anderen gemacht wurde, ob bereits Schutzrechte Dritter auf vergleichbare Produkte, Dienstleistungen, usw. bestehen und was bei technischen Erfindungen bereits als Stand der Technik veröffentlicht ist (beispielsweise auch über Offenlegungsschriften von Patentanmeldungen). So können Sie feststellen werden, ob der Neuheitsgrad Ihrer Idee für eine Schutzrechtserteilung ausreichend ist und ob eventuell fremde Schutzrechte verletzt werden können. Darüber hinaus können so auch Doppelentwicklungen vermieden werden.

Eine solche Recherche können Sie über frei zugängliche Datenbanken (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt – DPMA) oder Suchmaschinen selbst durchführen. In der Regel empfiehlt es sich aber, zumindest fachkundige Unterstützung für die richtige Suche und Suchstrategie zu nutzen. Eine gute Möglichkeit dazu ist das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg im Haus der Wirtschaft in Stuttgart. Dieses bietet Informationen in Papierform, den kostenlosen Zugang zu Recherchedatenbanken und die Hilfe erfahrener Berater. Für eine professionelle Recherche können Experten beispielsweise des Deutschen Patent- und Markenamtes – DPMA oder Patentanwälte genutzt werden.

Antragstellung

Bei der konkreten Formulierung der Anträge zu Gebrauchsmustern und Patente empfiehlt es sich, fachkundige Unterstützung durch einen Patentanwalt heranzuziehen. Dies wahrt die Erfolgschancen der Anmeldung und hilft, bei Rückfragungen oder gar Rückweisungen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) schnell und angemessen zu reagieren. Dieses ist zentraler Ansprechpartner für Schutzrechte in Deutschland. Dort laufen alle Anträge zusammen, werden beurteilt und die Schutzrechte schließlich verliehen.

Internationale Ausweitung des Schutzrechts

Soll das Schutzrecht auf Länder außerhalb Deutschlands ausgeweitet werden, beispielsweise weil dort Konkurrenten oder wichtige Kundengruppen angesiedelt sind, so sind das Europäische Patentamt in München oder international die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Ansprechpartner.

Schutzrechte als Informationsquelle

Auch wenn man nicht beabsichtigt, eine eigene Idee unter ein Schutzrecht zu stellen, kann eine Recherche nach Schutzrechten eine hilfreiche Methode sein. Diese bietet nämlich eine gute Quelle, um den Stand der Technik in interessanten Technikbereichen zu verfolgen und frühzeitig Marktentwicklungen zu erkennen. Darüber hinaus können beispielsweise neue Offenlegungsschriften von Patentanträgen oder neue Gebrauchsmuster Impulse für eigene neue Ideen liefern, die dann selbst weiter genutzt werden können.

Für weitere Fragen zu Schutzrechten, Recherchen und Schutzrechtsstrategien steht Ihnen unser Berater für Innovation und Technologietransfer gerne zur Verfügung.