Betrügerische Werbung nach Handelsregistereintrag


Aus gegebenem Anlass möchten wir auf unseriöse Werbung nach einem Handelsregistereintrag hinweisen, die darauf abzielt, Betrieben einen kostenpflichtigen, aber weitgehend nutzlosen Vertrag aufzudrängen. Nach einer Eintragung erhalten Betriebe immer wieder mehrere Werbe-Mails oder -Faxe, mit der Aufforderung sich in verschiedenen Registern oder Verzeichnissen eintragen zu lassen. Aufgrund ihrer Aufmachung wirken diese Aufforderungen wie offizielle Mitteilungen. So wird der Anschein erweckt, durch die Eintragung im Handelsregister müsse man sich auch noch in weitere Register eintragen lassen. Dies ist jedoch nicht der Fall!
Achtung - Vorsicht

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Es handelt sich hierbei um reine kostenpflichtige Werbeangebote. Aufgrund der Eintragung erscheint zwar der Name des Betriebes mit Anschrift in einem Verzeichnis bzw. Register im Internet; der Werbeeffekt dieser Maßnahme ist aber fragwürdig. Wir möchten daher betonen, dass Betriebe nach einer Eintragung ins Handelsregister keine weiteren Eintragungen vornehmen müssen. Alle Angebote, die Sie für eine weitere Eintragung per E-Mail oder Fax erhalten, sind Aufforderungen zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Diese Verträge können Sie schließen, müssen dies aber nicht.
 
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Rechtsberater wenden.
 
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