Digital Jetzt - Investitionsförderung des Bundes


„Digital Jetzt“ Förderung für Digital-Investitionen

Anträge ab 7. September möglich

Ausgehend von bestehenden Hemmnissen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung will der Bund mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ mit einer bankenunabhängigen Zuschussförderung die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen in der rasanten Digitalisierung erhöhen.

Nachfolgend die wichtigsten Aspekte aus der Förderrichtlinie.

Betriebe ab einer Größe von umgerechnet drei Vollzeitstellen können in zwei Modulen gefördert werden:
 
Digitalisierung

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Modul 1 - Investition in digitale Technologien

Darüber sind im Wesentlichen Zuschüsse für Hard- und Software sowie technische Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz förderbar. Die Förderung beträgt im ersten Jahr der Laufzeit in handwerklichen Betriebsgrößen 45-50 %, maximal 50.000 € bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 34.000 €. Von daher ist dieses Förderprogramm auf größere Digitalisierungsvorhaben ausgerichtet.

Modul 2  -  Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter

Zuschüsse für diese Maßnahmen gibt es beispielsweise zu den Themen digitale Technologien, IT-Sicherheit, Datenschutz, agiles und mobiles Arbeiten und generell digitale Kompetenzen. Die Förderung beträgt hier im ersten Jahr der Laufzeit in handwerk­lichen Betriebsgrößen 45-50 %, maximal 50.000 € bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 6.000 €.
Im zweiten Jahr der Förderung werden ab Juli 2021 die Fördersätze um jeweils 10 % sinken. Das Förderprogramm selbst hat eine Laufzeit bis Ende 2023.

Voraussetzung für die Antragstellung in den beiden Modulen ist die Erarbeitung eines sogenannten Digitalisierungsplans für das Unternehmen. Dieser muss erläutern, welche Ziele sich das Unternehmen bei dem Digitalisierungsvorhaben gesetzt hat, welche Effekte erzielt werden sollen und wie die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dadurch gestärkt wird. Für die geplanten Investitionen sind dem Antrag darüber hinaus Beispielangebote beizufügen, ohne dass eine Beauftragung erfolgt sein darf.

Für die Umsetzung hat das Unternehmen nach der Zusage 12 Monate Zeit.

Den Internetauftritt zu „Digital Jetzt“ finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Eine Antragstellung ist ab 7. September möglich. Die Abwicklung übernimmt das DLR als Projektträger. Es empfiehlt sich eine schnelle Antragstellung, nicht zuletzt da die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden.

Interessierte finden die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (Veröffentlichung 1.7.2020) 

Ihr Ansprechpartner der Handwerkskammer