EEG-Umlage-Ermäßigungen für KWK-Anlagen mit Eigenstromerzeugung laufen aus


Die seit 2014 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, § 61) enthaltenen Ermäßigungsregelungen für eine Reihe von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Eigenstromerzeugung wurden damals von der EU-Kommission für den Zeitraum bis Ende 2017 beihilferechtlich genehmigt. Die anstehende Verlängerung der bestehenden EEG-Regelungen ab 2018 wird von ihr bislang jedoch verweigert. Nach Ansicht der EU-Kommission ermöglicht sie eine unzulässig hohe Förderung für KWK-Großanlagen. Deshalb ist ab 2018 mit erhöhten Umlagekosten zu rechnen.
Kraft-Wärme-Kopplung Grafik Prinzip KWK

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Gespräche zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der EU über eine Neuregelung laufen seit Sommer 2017. Es ist aktuell jedoch davon auszugehen, dass eine Neuregelung erst in mehreren Monaten in Kraft treten kann. Folge ist, dass eine Vielzahl von Anlagen, die nach dem 1. August 2014 als Eigenstromerzeuger in Betrieb gegangen sind und bislang Ermäßigungen von meist 60 Prozent in Anspruch nehmen konnten, ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage von 6,79 Cent/kWh an die Netzbetreiber abführen müssen. Weiterhin ausgenommen hiervon bleiben allerdings kleine KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW (siehe § 61a, Nr. 4 EEG).

Das BMWi und die Verbände der Wirtschaft werden sich weiter intensiv für eine pragmatische Neuregelung einsetzen und über die weitere Entwicklung informieren.