Erhöhter Zuschuss zu Internatskosten für Berufsschüler


Das Land Baden-Württemberg hat den Zuschuss für Berufsschüler, die im Blockunterricht unterrichtet werden und dafür in einem Jugendwohnheim untergebracht sind, erhöht. Rückwirkend zum 1. September 2016 beträgt der Zuschuss bei Unterbringung in einem Jugendwohnheim pro Tag 37 Euro. Damit geht nun eine lange erhobene Forderung des Handwerks in Baden-Württemberg in Erfüllung.
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© Falk Heller, www.argum.com

Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Blockunterricht an den Berufsschulen in Baden-Württemberg und Zuwendungen an Berufsschüler wurde im Amtsblatt Kultus und Unterricht veröffentlicht und ist damit gültig.

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke und die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner werden wie bisher auf der Homepage des Regierungspräsidiums bereitgestellt. Für den Kammerbezirk Freiburg finden Sie diese beim Regierungspräsidium Stuttgart. Laut Kultusministerium werden die Vordrucke derzeit aktualisiert.

Die Zuständigkeit der jeweiligen Ansprechpartnerin beim Regierungspräsidium Stuttgart richtet sich nach dem Standort des Wohnheims bzw. der Berufsschule, bezogen auf dessen/deren Zugehörigkeit zum jeweiligen Regierungsbezirk.