Rechtliche Grundlage für die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist die Handwerksordnung (HwO). Dort finden Sie den genauen Wortlaut zur Mitgliedschaft.
Gesetzestext der Handwerksordnung (HwO)
Mitglieder der Handwerkskammer sind nicht nur die eingetragenen Betriebe, sondern auch Gesellen und andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie die Lehrlinge der eingetragenen Unternehmen. Durch die Mitgliedschaft können Sie als Unternehmer, aber auch als Arbeitnehmer, eine Vielzahl unserer Dienstleistungen in Anspruch nehmen - die meisten davon sind für Sie kostenlos.
Unter anderem bieten wir Ihnen Beratungsangebote zu den Feldern Recht, Betriebswirtschaft, Innovationen, EU und Außenwirtschaft, Ausbildung und Umwelt. Zudem gehören die technische Beratung und die Handwerksförderung zu unseren Aufgaben. Unsere beruflichen Bildungsangebote ermöglichen Ihnen sowie Ihren Mitarbeitern und Auszubildenden zudem, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Als eingetragener Betrieb werden Sie von der Handwerkskammer zu einem Beitrag herangezogen.
Unter anderem bieten wir Ihnen Beratungsangebote zu den Feldern Recht, Betriebswirtschaft, Innovationen, EU und Außenwirtschaft, Ausbildung und Umwelt. Zudem gehören die technische Beratung und die Handwerksförderung zu unseren Aufgaben. Unsere beruflichen Bildungsangebote ermöglichen Ihnen sowie Ihren Mitarbeitern und Auszubildenden zudem, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Als eingetragener Betrieb werden Sie von der Handwerkskammer zu einem Beitrag herangezogen.
Warum ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer Pflicht?
Die Handwerkskammer kann ihre Aufgaben nur dann optimal ausführen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung. Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer sogar nur dann wahrnehmen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.
Im Internetauftritt des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie zudem weitere Informationen zum Handwerksrecht und der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer.
Internetauftritt des Bundeswirtschaftsministeriums
Internetauftritt des Bundeswirtschaftsministeriums
Antworten auf Fragen zur Abgrenzung zwischen Handwerk, Handel und Industrie finden Sie im Abgrenzungsleitfaden, den DIHK und DHKT gemeinsam erstellt haben.
Abgrenzungsleitfaden (2.18 MB)
Wo melde ich einen Betrieb an oder um?
Möchten Sie einen neu gegründeten Betrieb anmelden oder einen bestehenden Betrieb nach Besitzerwechsel ummelden, wenden Sie sich bitte an das Team der Handwerksrolle. Weitere Informationen zu den Eintragungsmodalitäten sowie die passenden Anträge und Merkblätter finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner
Wie können Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?
Als Mitglied können und sollen Sie sich ehrenamtlich in der Vollversammlung, im Vorstand und in Prüfungsausschüssen engagieren. Durch Ihre Mitwirkung bringen Sie Ihr Wissen und Ihre Wünsche in die Arbeit der Handwerkskammer ein. Die Arbeit der Ehrenamtlichen stellt sicher, dass wir als Handwerkskammer die Bedürfnisse der Betriebe aus erster Hand kennen und praxisnah erfüllen. Mehr zu den ehrenamtlichen Organen der Handwerkskammer finden Siehier.