Förderung zu Energieeffizienz mit erneuerbaren Energien neu strukturiert


Seit April gilt eine neue Struktur in der Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme auf Basis erneuerbarer Energien. Als Möglichkeiten werden zinsvergünstigte Kredite über die KfW oder Tilgungszuschüsse für Investitionen über das BAfA angeboten. Die Förderquoten für Kleinst- und Kleinunternehmen betragen in den verschiedenen Förderbereichen bis zu 40% bzw. 55%.
 

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Gefördert werden Investitionen in
 
  • hocheffiziente Querschnittstechnologien,
  • in die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien,
  • in Sensorik und Mess-, Steuer- sowie Regelungstechnik und Energiemanagementsoftware,
  • die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozesstechnik auf Basis eines Einsparkonzeptes sowie
  • diverse Nebenkosten, die im Zuge der Maßnahmen von dritter Seite anfallen.
In allen Themenbereichen gibt es Merkblätter zu den Anforderungen, die die neuen Techniken einzuhalten haben, um förderfähig zu sein. Teilweise bietet das BAfA auch Listen von förderfähigen Anlagen, so beispielsweise für Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Energiemanagementsoftware, an.

Sofern Handwerksbetriebe also Investitionen in elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Wärmetauscher, Anlagen zur Kälteerzeugung, Dämmung von Anlagenteilen, die Installation von Frequenzumrichtern, usw. für ihre Prozesse planen, lohnt sich ein Blick in das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“.

Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2022. Informationen dazu sind beispielsweise in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu finden (www.foerderdatenbank.de ; Schlagwort: Energieeffizienz).