Ladesäulen für e-Fahrzeuge wieder förderbar


Antragsfrist 22. Juli 2020
Nachdem erst im Juni der 5. Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Förderung neuer e-Ladeinfrastruktur beendet wurde, ist die Beantragung der Förderung mit dem aktuellen 6. Förderaufruf wieder möglich geworden. Bundesweit werden darüber aktuell insgesamt 3.000 Normal- und 1.500 Schnell-Ladepunkte sowie die ggf. erforderliche Ertüchtigung des zugehörigen Netzanschlusses gefördert.
 
E-Mobilität

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Für Normalladepunkte (AC bis 22 kW) können bis zu 40%, maximal 2.500 € erhalten werden; für Schnellladepunkte (DC > 22kW) bis zu 50%, maximal 30.000 €. Mit den gleichen Förderquoten wird auch der Netzanschluss bezuschusst; im Niederspannungsbereich mit maximal 5.000 €, im Mittelspannungsbereich mit maximal 50.000 €.

Für die Auswahl der förderwürdigen Anträge wird ein Rankingverfahren durchgeführt, in das die schon regional vorhandenen Ladepunkte und die spezifischen Kosten pro kW Ladeleistung einbezogen werden. Die Abwicklung der Förderung erfolgt, wie bislang auch, über das Bundesamt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Mit dem Vorhaben darf erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheids begonnen werden.

Nähere Informationen finden Interessierte im Internetauftritt des BAV unter:
www.bav.bund.de

Ihr Ansprechpartner der Handwerkskammer Freiburg