Seit 1. Januar 2019 gelten in Deutschland neue Tarife für die Lkw-Maut. Das bedeutet auch: Ab diesem Zeitpunkt haben die Lkw-Fahrer im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten die Aufgabe, die Gewichtsklasse korrekt einzustellen. Auch Handwerksbetriebe können von den Änderungen betroffen sein.
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Nach der jüngst verabschiedeten 5. Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist die Gewichtsklasse nun ein Parameter für die Berechnung der Mauthöhe. Ab Januar 2019 setzt sich der Mautsatz je Kilometer aus drei Mautteilsätzen zusammen: Aus den Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse des mautpflichtigen Fahrzeugs oder Fahrzeugkombination, den verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse und den Kosten für die Lärmbelastung in Höhe von 0,002 Euro je Kilometer.
Die Tarifübersicht mit den seit 1. Januar 2019 geltenden Tarifen finden Sie hier.
Seit 1. Januar 2019 haben die Lkw-Fahrer im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten somit die Aufgabe, die Gewichtsklasse korrekt einzustellen. Das Gewicht ist in folgende Gewichtsklassen einzuordnen:
Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen werden - abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliegelasten werden nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von Toll Collect.
Die Tarifübersicht mit den seit 1. Januar 2019 geltenden Tarifen finden Sie hier.
Seit 1. Januar 2019 haben die Lkw-Fahrer im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten somit die Aufgabe, die Gewichtsklasse korrekt einzustellen. Das Gewicht ist in folgende Gewichtsklassen einzuordnen:
- größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
- größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht oder
- größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen werden - abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliegelasten werden nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von Toll Collect.