Das neue Bauvertragsrecht - Informationen für die Baupraxis


Am 01.01.2018 treten eine Vielzahl neuer Regelungen im Bau- und Werkvertragsrecht in Kraft. Es handelt sich um die umfangreichsten Änderungen des Bauvertragsrechts seit über 100 Jahren. Insgesamt gesehen verbessern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Handwerk. Jedes im Bau- und Ausbaubereich tätige Unternehmen sollte diese Neuerungen kennen.
 
Ganz neu sind zum Beispiel:
 
  • die Regeln zur Tragung der Ein- und Ausbaukosten bei Mängeln
  • Neuregelungen zu Abschlagszahlungen
  • Definition und Folgen des Bauvertrags und des Verbraucherbauvertrags sowie deren Abgrenzung zum Werkvertrag
  • die Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme und
  • das Anordnungsrecht des Auftraggebers für Zusatzleistungen.
Über diese und weitere wichtige Neuerungen für die Praxis informiert die Handwerkskammer Freiburg in einer Veranstaltung am 8. November.
Referent: Matthias Dietrich, Justiziar der Handwerkskammer Freiburg

Die Teilnehmer erhalten auf Wunsch ein Skript in Kurz- und/oder Langfassung der neuen Regelungen.

Ort: Gewerbe Akademie Freiburg, Wirthstr. 28, 79110 Freiburg
Uhrzeit: 18:30 bis 20:00 Uhr

Interessierte können sich am einfachsten hier anmelden.

Online-Anmeldung

Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit den eingetragenen Daten. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch telefonisch unter 0761 21800-100 entgegen.


 
Termin: 08.11.2017
Ort: Gewerbe Akademie Freiburg, Wirthstraße 28, 79110 Freiburg
Kosten: kostenfrei