Am 01.01.2018 treten eine Vielzahl neuer Regelungen im Bau- und Werkvertragsrecht in Kraft. Es handelt sich um die umfangreichsten Änderungen des Bauvertragsrechts seit über 100 Jahren. Insgesamt gesehen verbessern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Handwerk. Jedes im Bau- und Ausbaubereich tätige Unternehmen sollte diese Neuerungen kennen.
Ganz neu sind zum Beispiel:
Referent: Matthias Dietrich, Justiziar der Handwerkskammer Freiburg
Die Teilnehmer erhalten auf Wunsch ein Skript in Kurz- und/oder Langfassung der neuen Regelungen.
Ort: Gewerbe Akademie Freiburg, Wirthstr. 28, 79110 Freiburg
Uhrzeit: 18:30 bis 20:00 Uhr
Interessierte können sich am einfachsten hier anmelden.
Online-Anmeldung
Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit den eingetragenen Daten. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch telefonisch unter 0761 21800-100 entgegen.
- die Regeln zur Tragung der Ein- und Ausbaukosten bei Mängeln
- Neuregelungen zu Abschlagszahlungen
- Definition und Folgen des Bauvertrags und des Verbraucherbauvertrags sowie deren Abgrenzung zum Werkvertrag
- die Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme und
- das Anordnungsrecht des Auftraggebers für Zusatzleistungen.
Referent: Matthias Dietrich, Justiziar der Handwerkskammer Freiburg
Die Teilnehmer erhalten auf Wunsch ein Skript in Kurz- und/oder Langfassung der neuen Regelungen.
Ort: Gewerbe Akademie Freiburg, Wirthstr. 28, 79110 Freiburg
Uhrzeit: 18:30 bis 20:00 Uhr
Interessierte können sich am einfachsten hier anmelden.
Online-Anmeldung
Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit den eingetragenen Daten. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch telefonisch unter 0761 21800-100 entgegen.