Ran an die Fachkräfte: Ausbildung in Teilzeit!


Jobs in Teilzeit sind heutzutage ein weit verbreitetes Arbeitsmodell. Aber Ausbildung in Teilzeit – geht das? Ja, das geht. Wenngleich noch kaum bekannt, wurde mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01. Januar 2020 in § 7a (§ 27b HwO) der Zugang zur Teilzeitausbildung für alle Interessierten geöffnet. Gerade in Zeiten von großem Fachkräftemangel birgt eine Teilzeitausbildung für viele Unternehmen eine Reihe von Vorteilen.
Zahntechnikerin bei der Arbeit

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Unter anderem bietet die Teilzeitausbildung folgende Vorteile:
 
  • Sie eröffnet Betrieben neue Wege, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und fördert zudem die Bindung an das Unternehmen.
  • Auszubildende, die z.B. während einer Vollzeitausbildung schwanger werden, können nach der Geburt des Kindes Ihre Ausbildung in Teilzeit fortführen. Bereits geleistete Investitionen werden somit gesichert und gehen nicht verloren.
  • Eine Teilzeitausbildung stellt ein modernes Instrument familienfreundlicher Unternehmenspolitik dar und bietet einen klaren Wettbewerbsvorteil im Rahmen der Nachwuchssicherung.
  • Betriebe profitieren von motivierten Auszubildenden, die etwa durch Erziehungs- und Pflegeaufgaben bereits über ein hohes Maß an Organisationsvermögen und Verantwortungsbewusstsein verfügen.
Um über all diese Themen umfassend zu informieren, bietet der Arbeitskreis Teilzeitausbildung die digitale Infoveranstaltung „Ran an die Fachkräfte: Ausbildung in Teilzeit!“ an.

Wann? Am 7. Februar 2024, 10:30 – 12:00 Uhr
Wo? Über Zoom
Wie? Bitte melden Sie sich über das Online-Anmeldetool zu der Veranstaltung an.


>>Hier gehts zum Online-Anmeldetool<<


Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch!
Termin: 07.02.2024
Ort: Online-Veranstaltung über Zoom