Jobs in Teilzeit sind heutzutage ein weit verbreitetes Arbeitsmodell. Aber Ausbildung in Teilzeit – geht das? Ja, das geht. Wenngleich noch kaum bekannt, wurde mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01. Januar 2020 in § 7a (§ 27b HwO) der Zugang zur Teilzeitausbildung für alle Interessierten geöffnet. Gerade in Zeiten von großem Fachkräftemangel birgt eine Teilzeitausbildung für viele Unternehmen eine Reihe von Vorteilen.
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Unter anderem bietet die Teilzeitausbildung folgende Vorteile:
Wann? Am 7. Februar 2024, 10:30 – 12:00 Uhr
Wo? Über Zoom
Wie? Bitte melden Sie sich über das Online-Anmeldetool zu der Veranstaltung an.
>>Hier gehts zum Online-Anmeldetool<<
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch!
- Sie eröffnet Betrieben neue Wege, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und fördert zudem die Bindung an das Unternehmen.
- Auszubildende, die z.B. während einer Vollzeitausbildung schwanger werden, können nach der Geburt des Kindes Ihre Ausbildung in Teilzeit fortführen. Bereits geleistete Investitionen werden somit gesichert und gehen nicht verloren.
- Eine Teilzeitausbildung stellt ein modernes Instrument familienfreundlicher Unternehmenspolitik dar und bietet einen klaren Wettbewerbsvorteil im Rahmen der Nachwuchssicherung.
- Betriebe profitieren von motivierten Auszubildenden, die etwa durch Erziehungs- und Pflegeaufgaben bereits über ein hohes Maß an Organisationsvermögen und Verantwortungsbewusstsein verfügen.
Wann? Am 7. Februar 2024, 10:30 – 12:00 Uhr
Wo? Über Zoom
Wie? Bitte melden Sie sich über das Online-Anmeldetool zu der Veranstaltung an.
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