2. Oktober 2018. Werkvertragsrecht, Sicherungsmöglichkeiten und Rechtsdurchsetzung. Unser Seminar richtet sich an Betriebe, die Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz ausführen. Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen in solchen Fällen das Schweizer Recht zur Anwendung kommt, welche Unterschiede es zum deutschen Recht gibt, worauf beim Abschluss von Verträgen zu achten ist und wie offene Forderungen in der Schweiz gerichtlich geltend gemacht werden können.
© Wladyslaw Sojka
Ein weiterer wichtiger Themenkomplex unseres Seminars sind die den Betrieben zur Verfügung stehenden Sicherungen, wie z. B. Bürgschaften, Bankgarantien, Eigentumsvorbehalte usw. Der Referent wird insbesondere auf das schweizerische Bauhandwerkerpfandrecht eingehen, das für Betriebe, die Arbeiten an Grundstücken ausführen, eine interessante Möglichkeit der Absicherung von Forderungen darstellt.
Termin: Dienstag, den 02. Oktober 2018
Zeit: 16:30 - 18:45 Uhr
Ort: Handwerkskammer Freiburg, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg
Referent: Dr. Bernd Hauck, Advokat (CH) und Rechtsanwalt (D) Rechtsanwälte Kellerhals Carrard, Basel
Hier finden Sie das Programm der Veranstaltung.
Programm
Sie können sich auch über das verlinkte Formular anmelden.
Anmeldung
Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit den eingetragenen Daten.
Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch telefonisch unter 0761 21800-137 entgegen.
Termin: Dienstag, den 02. Oktober 2018
Zeit: 16:30 - 18:45 Uhr
Ort: Handwerkskammer Freiburg, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg
Referent: Dr. Bernd Hauck, Advokat (CH) und Rechtsanwalt (D) Rechtsanwälte Kellerhals Carrard, Basel
Hier finden Sie das Programm der Veranstaltung.
Programm
Sie können sich auch über das verlinkte Formular anmelden.
Anmeldung
Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit den eingetragenen Daten.
Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch telefonisch unter 0761 21800-137 entgegen.