Registrierungspflicht für strom- und gas-einspeisende Anlagen


Im Energiemarkt ist die Erzeugerlandschaft durch eine große Zahl von kleinen und kleinsten Anlagen gekennzeichnet. Dies gilt insbesondere für die Stromseite mit ihren vielen Solaranlagen, BHKW, Windkraftanlagen und teils auch Speichern. Da nicht wenige dieser Anlagen direkt oder indirekt in öffentliche Netze einspeisen, benötigen die Netzbetreiber verlässliche Daten um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Erneuerbare Energien

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Um dies zu garantieren hat der Bund eine zentrale Datenbank eingerichtet: das sogenannte „Marktstammdatenregister“. Dieses ist Anfang 2019 in Betrieb gegangen und verpflichtet alle Betreiber von Anlagen, die direkt oder indirekt (z.B. über Speicher) Strom oder Gas in das öffentliche Netz einspeisen, diese Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen. Dies gilt nicht nur für neue, sondern auch für alle bestehenden Anlagen. Diese Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.

Eintragung bis Ende Juli empfohlen
Es empfiehlt sich, bestehende Anlagen bis Ende Juli 2019 in das Register einzutragen – auch wenn für verschiedene Anlagentypen teils längere Fristen gelten (genauere Ausführungen zu den jeweiligen Fristen finden sich im Internetportal des Marktstammdatenregisters). Unterlassene oder verspätete Registrierungen von Anlagen können, neben Ordnungsstrafen, auch negative Konsequenzen auf Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz haben.

Handwerksbetriebe sollten diese Eintragungsfristen beachten, falls sie betroffene Anlagen betreiben, und ihre Kunden auf die Eintragungspflicht hinweisen. Auch bei der Neuplanung solcher Anlagen sollte die Eintragung ab sofort immer mitgedacht werden.
Die Eintragung zur Registrierung erfolgt online über das Internetportal www.marktstammdatenregister.de. Dort finden sich auch Eintragungshilfen für die jeweiligen Anlagentypen sowie Informationen zu speziellen Regeln beispielsweise für PV-Stromspeicher-Kombinationen sowie Notstromaggregate und Notstromspeicher.

Die Registrierung beschränkt sich auf die sogenannten Stammdaten, die Namen, Adressen, Standorte, Zuordnungen, Technologien, Leistungswerte etc. umfassen. Diese müssen vom Anlagenbetreiber aktuell gehalten werden, was beispielsweise bei Veränderungen der Anlagen selbst, Umfirmierungen oder Betreiberwechseln zum Tragen kommt.

Link zum Marktstammdatenregister: www.marktstammdatenregister.de

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