Web-Seminar: Meldepflicht für Kassen
27.06.2025, 09:30 – 12:30 Uhr
Im Rahmen des sog. Kassengesetzes wurde auch die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme zum 1. Januar 2020 eingeführt. Nach acht Jahren Entwicklungszeit steht das Meldeverfahren für Kassen seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die von der Finanzverwaltung vorgesehene Übergangsregelung zur Mitteilungspflicht läuft am 31. Juli 2025 aus. Doch was bedeutet das für die Betriebe? Was muss beachtet werden? Wer muss melden?
Um diese Fragen zu beantworten, bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine kostenfreie Online-Veranstaltung zur umfassenden Information sowie als Unterstützung bei der Erfüllung der neuen Verpflichtung an. Diese findet am Freitag, 27. Juni 2025 von 9:30 bis 12:30 Uhr statt.
Zwei ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern unter anderem melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme, wer wann meldet, Art und Umfang der Meldung sowie die Inhalte der Übermittlung. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine detaillierte Ausfüllhilfe und ergänzende Informationen, um die für das Meldeverfahren benötigten Daten auf einfache Art und Weise zusammenstellen zu können.
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 16. Juni unter folgendem Link möglich: Zur Veranstaltungs-Seite