Elektro-Nutzfahrzeuge auch mit "BW-e-Gutschein" förderbar


Auf Initiative des baden-württembergischen Handwerks wurde vor einigen Monaten eine Förderlücke beim Förderprogramm „BW-e-Gutschein“ geschlossen. In der Folge konnte dieser Gutschein auch für leichte Nutzfahrzeuge erhalten werden, wie sie in Handwerksbetrieben vielfach eingesetzt werden. Aktuell sind allerdings die Mittel des Programms ausgeschöpft. Eine Neuauflage ist angedacht, allerdings ist unklar, ob dies noch 2018 geschehen kann.
E-Mobilität

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Der BW-e-Gutschein für Elektrofahrzeuge ist Teil der Landesinitiative III, die die verstärkte Förderung der Elektromobilität in Baden-Württemberg zum Ziel hat. Mit der Ausweitung des Förderumfangs konnte der e-Gutschein auch für Elektrofahrzeuge der Kategorie N1 erhalten werden, wenn diese für den gewerblichen Lieferverkehr eingesetzt werden.

Zu beachten ist dabei, dass unter „Lieferverkehr“ in den Erläuterungen zum Förderprogramm der geschäftsmäßige Transport von Sachen von oder zu Gewerbetreibenden sowie von oder zu sonstigen Kunden eines Gewerbetreibenden definiert wird. Zum Lieferverkehr zählen auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeuge, die als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen.

Bei der Förderung wird zudem unterschieden zwischen Fahrzeugen, die in Gebieten mit Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte eingesetzt werden (z.B. Umweltzone Freiburg) und Fahrzeugen, die in anderen Gebieten des Landes eingesetzt werden. Im ersten Fall beträgt der Förderbetrag 5.000 Euro pro Fahrzeug, im zweiten Fall 3.000 Euro pro Fahrzeug. Bei Leasing erfolgt die Förderung proportional zur Leasingdauer. Diese Förderung konnte zudem mit dem „Umweltbonus“-Förderprogramm des Bundes kombiniert werden.

Aufgrund der bereits ausgeschöpften Fördermittel ist eine Antragstellung aktuell nicht möglich. Generell würden Antragstellung und Abwicklung dieser Förderung über die L-Bank erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der L-Bank. Wir informieren Sie zeitnah, sobald es eine Wiederauflage dieses Programms gibt.

Über die sonstigen Fördermöglichkeiten für Elektromobilität im Rahmen der Landesinitiative III (z.B. e-Lkw, e-Lastenräder, Ladeinfrastruktur) können sich Interessierte auch beim baden-württembergischen Ministerium für Verkehr informieren.
 
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