Freiburgs Luftreinhalteplan – weitreichende Ausnahmen für Handwerker


Seit 15. Februar ist der aktuell diskutierte Luftreinhalteplan für die Stadt Freiburg rechtskräftig. Die Handwerkskammer Freiburg hatte sich im Entwicklungsprozess des Luftreinhalteplans für umfassende Ausnahmen von Fahrverboten für das Handwerk eingesetzt – und hierbei Erfolge erzielt.
Fahrzeuge im Stau

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Die wichtigsten, mittlerweile schon umgesetzten Maßnahmen des Luftreinhalteplans sehen eine angepasste Steuerung des Verkehrsflusses auf der B31 vor – darunter Tempo 30 ganztägig zwischen dem Schützenalleetunnel und der Kronenbrücke und eine Optimierung der Ampelanlagen auf diesem Straßenabschnitt. Außerdem sieht der Plan die Ausweitung der bestehenden Umweltzone auf die B31 zwischen den Zufahrten auf den Autobahnzubringer Mitte im Westen und dem Kappler-Tunnel im Osten vor. Auch dies wurde bereits umgesetzt. Das bedeutet: Auf der B31 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.

Fahrverbote als letztes Mittel
Fahrverbote für Dieselfarzeuge sieht der Luftreinhalteplan nur vor, wenn die anderen ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzten CO2-Ziele zu erreichen. Ob also tatsächlich ein Fahrverbot kommt, ist unsicher. Das hängt einerseits von der Entwicklung der gemessenen Schadstoffemission in Freiburg ab, andererseits aber auch von laufenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Laut dem Plan kann ein Fahrverbot in Freiburg frühestens zum 1. März 2020 in Kraft treten. Von einem solchen Fahrverbot betroffen wären Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Solche Fahrzeuge haben die Erstzulassung vor 2011 erhalten.

Zweijährige Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge
Für Handwerkerfahrzeuge sieht der Luftreinhalteplan bei einem möglichen Fahrverbot aber eine Ausnahme für zwei weitere Jahre vor. Das bedeutet: Handwerker dürfen mit ihren Fahrzeugen somit mindestens bis 28. Februar 2022 in die Umweltzone fahren. Diese Ausnahme erfolgt auf dem Weg der Allgemeinverfügung. Es muss also keine gesonderte Ausnahmebewilligung beantragt werden.

Auch über dieses Datum hinaus dürfen Handwerker ihre Fahrzeuge in der Umweltzone einsetzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Ausnahmen werden dann in Einzelfällen geprüft.

Den kompletten Text des Luftreinhalteplans sowie viele wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg.

Bei handwerksspezifischen Fragen zum Luftreinhalteplan steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Handirk von Ungern-Sternberg

Geschäftsbereichsleiter Unternehmensservice / Mitglied der Geschäftsleitung
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