Leichte Elektro-Nutzfahrzeuge jetzt kurzfristig förderbar


Der Bund hat das „Sofortprogramm Saubere Luft“ freigeschaltet. Dieses wurde im Zuge der bundesweiten Anstrengungen zur Verbesserung der Situation bei den verkehrsbedingten Luftbelastungen im Herbst 2017 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Es soll helfen über die Förderung „sauberen Verkehrs“ Fahrverbote und deren negative Auswirkungen auf die betroffenen Städte zu vermeiden. Dank intensiver Bemühungen seitens der Handwerksorganisationen wurde in den darunter laufenden Förderprogrammen nun erstmals eine alte Forderung des Handwerks aufgegriffen: die substanzielle Förderung des Umstiegs auf umweltfreundliche leichte Nutzfahrzeuge.
E-Mobilität

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Die entsprechende Richtlinie wurde am 15.12.2017 veröffentlicht und läuft unter dem Dach des Bundes-Umweltministeriums mit dem Titel „Erneuerbar mobil“. Gefördert wird die Beschaffung elektrisch (rein elektrisch und plug-in-hybrid) betriebener leichter Nutzfahrzeuge sowie gewerblich eingesetzter Pkw. Die Förderhöhe ist abhängig von der Betriebsgröße und beträgt bei Kleinbetrieben bis zu 60 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Fahrzeug. Die beschafften Fahrzeuge müssen anschließend für mindestens zwei Jahre wie beantragt genutzt werden. Grundsätzlich sind darüber hinaus auch die Kosten der Ladeinfrastruktur und deren Installation förderfähig.
 
In Anspruch nehmen können diese Förderung Unternehmen, die in von Grenzwertüberschreitungen bei den Luftschadstoffen betroffen Räumen ansässig sind - in Südbaden also in der Umweltzone Freiburg. Aber auch Betriebe, die in solchen Gebieten regelmäßig einen maßgeblichen Teil ihrer Aufträge erbringen, haben die Möglichkeit, diese Förderung zu nutzen.
 
Nähere Informationen zu dieser Förderung finden Interessierte im Internetauftritt "Erneuerbar mobil" des Bundesumweltministeriums.

Für die Beantragung eines Zuschusses ist ein Portal des VDI/VDE eingerichtet worden , über das der Antrag elektronisch eingereicht werden muss.
 
Wichtig! Erstanträge – sogenannte Projektskizzen – mit einer einfachen Beschreibung des Vorhabens und dessen Wichtigkeit können nur bis Freitag, den 25.5.2018 gestellt werden! Bei Bedarf erhalten Sie bei unserem fachlichen Ansprechpartner Tipps zur Formulierung des Erstantrags.
 
Anschließend entscheidet das Ministerium, welche der eingereichten Förderanträge gefördert werden. Die ausgewählten Betriebe erhalten dann eine Aufforderung, einen vollständigen Antrag mit Erläuterungen zu den anfallenden Mehrkosten einzureichen. Die Beschaffung und Installation darf erst nach Vorliegen der endgültigen Förderzusage begonnen werden und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
 
Diese Förderung kann zudem mit dem „Umweltbonus“ des Bundes kombiniert werden, mit dem die Beschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert wird (siehe Fahrzeugliste auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAfA).
 
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