Bagatellgrenze: Südbadische Kammern warnen


Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 7. Juni beschlossen, Bundesfinanzminister Olaf Scholz aufzufordern, eine Regelung in das Jahressteuergesetz 2019 aufzunehmen, die die Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr auf Beträge über 175 Euro je Einkauf beschränkt. In einem gemeinsamen Brief an Scholz sprechen sich die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee, die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie die Handwerkskammern Freiburg und Konstanz nun gegen diese Pläne aus.

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Die grenzüberschreitende Konsumnachfrage aus der Schweiz trägt deutlich zur wirtschaftlichen Entwicklung der Kammerbezirke bei. Über viele Jahre hinweg sind so auch im ländlichen Raum Verkaufsflächen entstanden; der Einzelhandel hat sein Angebot ausgebaut und in die Stadt- und Ortskerne investiert. Auch das Handwerk, die Gastronomie und die Hotellerie schätzen die Nachfrage aus dem Nachbarland.

Die Umsatzsteuerrückerstattung für Schweizer Kunden, die Waren „im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ ausführen, ist ein maßgeblicher Treiber dieses sogenannten Einkaufstourismus. Weil die Schweiz ihrerseits auf die eigentlich fällige Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen großzügiger Freibeträge verzichtet und darüber hinaus mit Mehrwertsteuersätzen von 7,7 Prozent und 2,5 Prozent markant unter den deutschen liegt, verbleibt der Vorteil bei den Kunden. Und weil die Erstattung der deutschen Umsatzsteuer regelmäßig beim nächsten Einkauf erfolgt, wirkt das Verfahren wie ein Kundenbindungssystem.

Dieser für Schweizer Kunden und deutsche Anbieter vorteilhaften Situation droht nun ausgerechnet von deutscher Seite ein empfindlicher Rückschlag. Die Rückerstattung der Umsatzsteuer soll erst ab 175 Euro je Einkauf erfolgen, fordert der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Weil der ganz überwiegende Anteil aller Einkäufe der Schweizer Nachbarn unter der 175 Euro-Grenze bleibt, sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen besonders betroffen, Wirtschaftskammern und Handelsverband alarmiert.

In einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz appellieren die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee, die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie die Handwerkskammern Freiburg und Konstanz unisono, eine sogenannte Bagatellgrenze dürfe – wenn überhaupt – nur im unteren zweistelligen Bereich angesiedelt sein. Alles andere füge der Region ohne Not Schaden zu.

Verständnis haben die Kammern für die Menschen in den Gebieten, die sich von der schieren Zahl der Gäste aus der Schweiz, von Schlangen an der Kasse, vom Verkehrsaufkommen und überfüllten Parkhäusern gestört fühlen. Auch die Belastung des Zolls sei so nicht hinnehmbar. Gerade deshalb sei es geboten, intelligente Lösungen zu finden, die allen Seiten gerecht werden.

„Das Thema auf vermeintlich entgangene Steuereinnahmen zu reduzieren, ist zu einfach“, sagt Steffen Auer, Präsident der IHK Südlicher Oberrhein. „Wer nur einen einzigen Aspekt in den Blick nimmt, kann kaum angemessene Lösungen entwickeln. Hier geht es nicht nur um die Umsatzsteuer, sondern um Arbeits- und Ausbildungsplätze, um Angebotsvielfalt und Innenstadtentwicklung, um Versorgungsqualität im ländlichen Raum, um den Erfolg unserer Mitgliedsunternehmen, aber auch um Lohn-, Einkommens- und Gewerbesteuer. Die Nachfrage aus der Schweiz aktiv auszubremsen, wäre deshalb in hohem Maße unklug. Dagegen ist die Digitalisierung des Verfahrens seit Jahren überfällig.“

Der Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Wortlaut

Hintergrundinformationen zur Umsatzsteuerrückerstattung