Umfrage zu Bürokratiekosten bei der Umsetzung der neuen Kassenvorgaben


Verwendet Ihr Betrieb für Ihre Kassenaufzeichnungen eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder eine Waage mit Kassenfunktion? Dann sind auch Sie von den neuen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung aus dem seit dem 1. Januar 2020 geltenden Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. KassenG) und der Kassensicherungsverordnung betroffen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) führt eine Umfrage zu den damit verbundenen Bürokratiekosten durch.
Ordnungsgemäße Kassenführung

© Patrick Daxenbichler / fotolia

Der ZDH hat bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, dass die Schätzung des Erfüllungsaufwandes der Wirtschaft aus den neuen Anforderungen ordnungsgemäßer Kassenführung mutmaßlich deutlich zu gering ausfiel. Vielen von Ihnen sind die Umstände der Umstellung gewiss noch präsent oder Sie befinden sich sogar noch in der Umstellungsphase. Möglicherweise haben Sie schon Erfahrungen im Geschäftsalltag gesammelt. Um die tatsächlich entstandenen einmaligen Umstellungsaufwendungen und die laufenden Aufwände der Handwerksbetriebe möglichst realitätsnah abzubilden, befragt der ZDH bis zum 9. April 2021 betroffene Betriebe. Außerdem können Ihre Erfahrungen eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung zukünftiger Überlegungen des Gesetzgebers spielen, z. B. im Hinblick auf eine Ausweitung des Manipulationsschutzes auf andere elektronische Aufzeichnungssysteme oder die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht.
 
Link zur Online-Befragung (Dauer ungefähr bis zu 45 Minuten)
 
Bitte unterstützen Sie die Bemühungen zur Dokumentation des Bürokratieaufwandes. Ihre Teilnahme hilft den Handwerksorganisationen dabei, auf eine betriebsfreundliche und praxisgerechte Umsetzung zukünftiger Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.


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