Die Zollverwaltung Singen hat die Unternehmen des Landkreises darüber informiert, dass ab dem 1.1.2018 an den deutsch-schweizerischen Grenzübergängen vermehrt darauf geachtet wird, dass die neuen Europäischen Zollvorschriften (Unionszollkodex) bei wertsteigernden Maßnahmen an schweizerischen Fahrzeugen eingehalten werden.
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Im Landkreis Lörrach gab es bislang noch keine Informationsveranstaltung durch die Zollverwaltung. Wir werden uns gemeinsam mit der IHK Hochrhein-Bodensee dafür einsetzen, dass schnellst möglich eine Informationsveranstaltung für die Unternehmen des KFZ Handwerks durchgeführt wird.
Diese Informationen finden sie hier
Wichtige Information zur wertsteigernden Maßnahmen an Schweizer Fahrzeugen
Informationen zu "Aktive Veredlung von Schweizer Kfz"
Merkblatt "Aktive Veredlung"
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