Industrie- und Handelskammer heißt die IHK mit ihrem vollen Namen. Zugegeben, Handwerkskammer klingt im ersten Moment ein bisschen ähnlich. Aber dass IHK nicht gleich Handwerkskammer ist, darf trotzdem betont werden. Schließlich findet es niemand lustig, wenn seine Post im Briefkasten des Nachbarn landet.

Wer in der Wirtschaft tätig ist, hegt eine Menge Erwartungen gegenüber vielen Partnern, mit denen er zu tun hat: Erwartungen gegenüber dem Staat, dem Land, der Gemeinde. Gegenüber Politik, Geschäftspartnern, Behörden, Gerichten, Regierungen. Oft ähneln die Erwartungen von zwei Interessenten einander ziemlich stark. Innerhalb einer Branche ist das sogar die Regel. Und weil das so ist, liegt es nahe, unterschiedlichen Berufsgruppen eine gemeinsame Interessenvertretung zu geben, eine Selbstverwaltung. Und eine gemeinsame Selbstkontrolle gleich mit dazu. Das ist der Grundgedanke des Kammerwesens.

Es liegt auf der Hand, dass Industrie- oder Handelsunternehmen nicht immer die gleichen Interessen haben können wie Betriebe des Handwerks. Deshalb sind Handwerksbetriebe nicht in der Industrie- und Handelskammer organisiert, sondern in ihrer Kammer - der Handwerkskammer.

Ein von den beiden Dachverbänden DIHK und DHKT gemeinsam herausgegebener Leitfaden erklärt ausführlich, wie die Zuständigkeiten von Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gegeneinander abgegrenzt sind.