Länderschwerpunkt Frankreich

Schweiz | Frankreich

Der dank des Europäischen Binnenmarktes geltende Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit hat grenzüberschreitend tätigen Betrieben viele Erleichterungen gebracht. Dennoch gibt es nach wie vor eine ganze Reihe von Regeln, die zu beachten sind. Ist Ihnen z. B. bekannt, dass entsandte Mitarbeiter in Frankreich über ein elektronisches Meldeverfahren anzumelden sind und dass Sie für Ihre im Baubereich tätigen Mitarbeiter Berufsausweise („cartes BTP“) beantragen müssen?

Wichtiger Hinweis: Es gibt einen speziellen Länderleitfaden, den Sie gerne anfordern können. Wenden Sie sich dazu gerne an die zuständige Außenwirtschaftsberaterin, die Ihnen auch bei weiteren Fragen zur Verfügung steht.



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