Die Meisterprüfung

Eine bestandene Meisterprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb Ihres Meistertitels. Zulassung, Anträge, Gebühren – im Vorfeld sind zahlreiche Details zu klären. Alle wichtigen Informationen haben unsere Experten aus der Meisterprüfung für Sie zusammengestellt.



Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die von ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen nach den Vorschriften der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Meisterprüfungsordnung abgenommen wird. Die Meisterprüfung gliedert sich in vier rechtlich selbstständige Prüfungsteile:

Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Die einzelnen Teile der Prüfung können Sie in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen ablegen. Jeder Prüfungsteil kann bis zu dreimal wiederholt werden.

Zulassung zur Prüfung

Bei der Zulassung wird zwischen der Meisterprüfung zu einem zulassungspflichtigen (Anlage A) und einem zulassungsfreien (Anlage B) Handwerk unterschieden. Beim zulassungspflichtigen Handwerk ist für das selbstständige Betreiben eines Handwerks in der Regel die abgelegte Meisterprüfung Voraussetzung. Beim zulassungsfreien Handwerk ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig.

Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A)

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat oder
  • wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat oder
  • wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
  • Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.

Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B)

Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

Welche Handwerke zulassungspflichtig oder zulassungsfrei sind, können Sie im folgenden PDF-Dokument nachlesen:

  Anlage A, B1 und B2 der Handwerksordnung (34.46 kb)

Die Zulassung zur Meisterprüfung kann für folgende Gewerke bei der Handwerkskammer Freiburg beantragt werden:

  • Bäcker
  • Elektrotechniker
  • Feinwerkmechaniker
  • Friseur
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Konditoren
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Steinmetz und Steinbildhauer
  • Tischler (Schreiner)
  • Zahntechniker
  • Zimmerer
  • Zweiradmechaniker

Die Zulassung zur Meisterprüfung für alle anderen Gewerke müssen bei der entsprechenden Stelle beantragt werden. Hierfür können Sie die Suche des ZDH nutzen unter: Meisterprüfungsausschüsse | ZDH  

Teil III und Teil IV können bei der Handwerkskammer Freiburg in allen Gewerken abgelegt werden. Hierfür ist eine Freigabe der zulassenden Handwerkskammer notwendig.

Zulassungsantrag

Hier stellen wir Ihnen den Zulassungsantrag zur Meisterprüfung im PDF-Format zum Download zur Verfügung.

Prüfungsgebühren

Nach der ab 1. Oktober 2024 gültigen Gebührenordnung der Handwerkskammer Freiburg werden für die Meisterprüfung folgende Prüfungsgebühren erhoben:



Kosten
Meisterprüfungsgebühren bei Ablegung der Teile I – IV 1.150 Euro


Teilgebühr für einzelne Prüfungsteile:

Teil Name Kosten
Teil I Fachpraxis 400 Euro
Teil II Fachtheorie 350 Euro
Teil III betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse 200 Euro
Teil IV berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse 200 Euro


Erforderliche Materialkosten, Raummiete und anfallende Schaumeisterkosten, die bei der Durchführung des Prüfungsteils I (Fachpraxis) anfallen, werden zusätzlich berechnet. Bei Wiederholungsprüfungen wird ebenfalls die gesamte Prüfungsgebühr für den jeweiligen Teil erhoben. Die Prüfungsgebühren werden mit der Prüfungseinladung erhoben und sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Einladung zur Zahlung fällig. Hier finden Sie die Aufstellung der Prüfungsgebühren für die Meisterprüfung noch einmal als PDF-Dokument zum Download.


Infoblatt zu den Meisterprüfungsgebühren

Infos zur Online-Prüfung

Folgende Prüfungen werden bei der Handwerkskammer Freiburg in Form einer Online-Prüfung (digitale Prüfungsplattform) durchgeführt:

  • Meisterprüfung Teil III (wirtschaftl., kaufm. und rechtlicher Teil)
  • Meisterprüfung Teil IV (berufs- und arbeitspädagogischer Teil)
  • Fortbildungsprüfung: Ausbildereignungsprüfung

Mit unserer Demo-Version erhalten Sie vorab die Möglichkeit, die Prüfungsplattform kennenzulernen. Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt (PDF-Format).

Zweitschriften Meisterbrief/Zeugnis

Mit unten stehendem Formular können Sie eine gebührenpflichtige (25 Euro) Zweitschrift Ihres Meisterbriefes oder Zeugnisses beantragen. Der Antrag steht nachfolgend als PDF-Dokument zum Download bereit.

Antrag Zweitschrift Meisterbrief / Zeugnis

Die Handwerkskammer Freiburg bietet seit 2018 die Zweitschrift des Meisterbriefes auch in traditionellem Design an.

Zweitschrift Meisterbrief modern Beispiel
Zweitschrift Meisterbrief traditionell Beispiel

Ihre Ansprechpartner



Bismarckallee 6
79098 Freiburg

Telefon 0761 21800-251
michaela.bechtold@hwk-freiburg.de



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Telefon 0761 21800-265
carolin.fischer@hwk-freiburg.de



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Telefon 0761 21800-260
silke.vogt@hwk-freiburg.de