Die Meisterprüfung
Eine bestandene Meisterprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb Ihres Meistertitels. Zulassung, Anträge, Gebühren – im Vorfeld sind zahlreiche Details zu klären. Alle wichtigen Informationen haben unsere Experten aus der Meisterprüfung für Sie zusammengestellt.
Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die von ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen nach den Vorschriften der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Meisterprüfungsordnung abgenommen wird. Die Meisterprüfung gliedert sich in vier rechtlich selbstständige Prüfungsteile:
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Die einzelnen Teile der Prüfung können Sie in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen ablegen. Jeder Prüfungsteil kann bis zu dreimal wiederholt werden.
Zulassung zur Prüfung
Bei der Zulassung wird zwischen der Meisterprüfung zu einem zulassungspflichtigen (Anlage A) und einem zulassungsfreien (Anlage B) Handwerk unterschieden. Beim zulassungspflichtigen Handwerk ist für das selbstständige Betreiben eines Handwerks in der Regel die abgelegte Meisterprüfung Voraussetzung. Beim zulassungsfreien Handwerk ist dagegen kein Qualifikationsnachweis nötig.
Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A)
Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:
- wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat oder
- wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat oder
- wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
- Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.
Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B)
Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:
- wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Welche Handwerke zulassungspflichtig oder zulassungsfrei sind, können Sie im folgenden PDF-Dokument nachlesen:
Die Zulassung zur Meisterprüfung kann für folgende Gewerke bei der Handwerkskammer Freiburg beantragt werden:
- Bäcker
- Elektrotechniker
- Feinwerkmechaniker
- Friseur
- Installateur und Heizungsbauer
- Konditoren
- Kraftfahrzeugtechniker
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Steinmetz und Steinbildhauer
- Tischler (Schreiner)
- Zahntechniker
- Zimmerer
- Zweiradmechaniker
Die Zulassung zur Meisterprüfung für alle anderen Gewerke müssen bei der entsprechenden Stelle beantragt werden. Hierfür können Sie die Suche des ZDH nutzen unter: Meisterprüfungsausschüsse | ZDH
Teil III und Teil IV können bei der Handwerkskammer Freiburg in allen Gewerken abgelegt werden. Hierfür ist eine Freigabe der zulassenden Handwerkskammer notwendig.
Zulassungsantrag
Hier stellen wir Ihnen den Zulassungsantrag zur Meisterprüfung im PDF-Format zum Download zur Verfügung.
Prüfungsgebühren
Nach der ab 1. Oktober 2024 gültigen Gebührenordnung der Handwerkskammer Freiburg werden für die Meisterprüfung folgende Prüfungsgebühren erhoben:
Kosten | |
Meisterprüfungsgebühren bei Ablegung der Teile I – IV | 1.150 Euro |
Teilgebühr für einzelne Prüfungsteile:
Teil | Name | Kosten |
Teil I | Fachpraxis | 400 Euro |
Teil II | Fachtheorie | 350 Euro |
Teil III | betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse | 200 Euro |
Teil IV | berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse | 200 Euro |
Erforderliche Materialkosten, Raummiete und anfallende Schaumeisterkosten, die bei der Durchführung des Prüfungsteils I (Fachpraxis) anfallen, werden zusätzlich berechnet. Bei Wiederholungsprüfungen wird ebenfalls die gesamte Prüfungsgebühr für den jeweiligen Teil erhoben. Die Prüfungsgebühren werden mit der Prüfungseinladung erhoben und sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Einladung zur Zahlung fällig. Hier finden Sie die Aufstellung der Prüfungsgebühren für die Meisterprüfung noch einmal als PDF-Dokument zum Download.
Infos zur Online-Prüfung
Folgende Prüfungen werden bei der Handwerkskammer Freiburg in Form einer Online-Prüfung (digitale Prüfungsplattform) durchgeführt:
- Meisterprüfung Teil III (wirtschaftl., kaufm. und rechtlicher Teil)
- Meisterprüfung Teil IV (berufs- und arbeitspädagogischer Teil)
- Fortbildungsprüfung: Ausbildereignungsprüfung
Mit unserer Demo-Version erhalten Sie vorab die Möglichkeit, die Prüfungsplattform kennenzulernen. Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt (PDF-Format).
Zweitschriften Meisterbrief/Zeugnis
Mit unten stehendem Formular können Sie eine gebührenpflichtige (25 Euro) Zweitschrift Ihres Meisterbriefes oder Zeugnisses beantragen. Der Antrag steht nachfolgend als PDF-Dokument zum Download bereit.
Antrag Zweitschrift Meisterbrief / Zeugnis
Die Handwerkskammer Freiburg bietet seit 2018 die Zweitschrift des Meisterbriefes auch in traditionellem Design an.


Ihre Ansprechpartner
Meisterprüfungsordnungen
- Bäcker MPVO
- Elektrotechniker MPVO
- Feinwerkmechaniker MPVO
- Friseur MPVO
- Installateur und Heizungsbauer MPVO
- Konditor MPVO
- Kraftfahrzeugtechniker MPVO
- Land- und Baumaschinenmechatroniker MPVO
- Maler und Lackierer MPVO
- Mauer und Betonbauer MPVO
- Metallbauer MPVO
- Schilder- und Lichtreklamehersteller MPVO
- Steinmetz und Steinbildhauer MPVO
- Tischler MPVO
- Zahntechniker MPVO
- Zimmerer MPVO
- Zweiradmechaniker MPVO