Schwarzarbeit und unerlaubte Handwerksausübung verzerren den Wettbewerb und benachteiligen Betriebe, die ihre Beschäftigten ordnungsgemäß anmelden, Steuern und Abgaben zahlen und die geltenden handwerksrechtlichen Vorgaben einhalten. Die Handwerkskammer Freiburg verstärkt deshalb ihre Aktivitäten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Im Mittelpunkt stehen die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, die Prüfung und Dokumentation von Verdachtsfällen sowie die Information und Sensibilisierung von Betrieben und Öffentlichkeit.
„Wer sich an die Regeln hält, darf keine Wettbewerbsnachteile bekommen“, sagt Annalena Erdmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Recht der Handwerkskammer Freiburg. „Wir prüfen Hinweise auf unerlaubte Handwerksausübung, werten Informationen aus und geben begründete Verdachtsfälle an die zuständigen Behörden weiter. Gerade bei zulassungspflichtigen Handwerken ist die Eintragung in die Handwerksrolle ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, ob ein Betrieb die entsprechenden Arbeiten ausüben darf.“
Die Handwerkskammer verfügt selbst nicht über die hoheitlichen Befugnisse zur Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit. Diese Aufgaben liegen bei den zuständigen Behörden. Bei Fällen unerlaubter Handwerksausübung kann die Kammer jedoch entsprechende Verfahren anregen und die Behörden mit ihrer handwerksrechtlichen Expertise unterstützen. So wertet sie unter anderem beschlagnahmte Geschäftsunterlagen im Hinblick auf den Umfang unerlaubt erzielter Handwerksumsätze aus und übermittelt die Ergebnisse an die zuständigen Stellen.
Gemeinsame Bekämpfung von Schwarzarbeit
Eine wichtige Rolle spielt dabei die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen. Beim „Runden Tisch Schwarzarbeit“ der Handwerkskammer kommen unter anderem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Deutsche Rentenversicherung, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Stadt Freiburg zusammen. Gemeinsam werden behördenübergreifende Projekte abgestimmt und Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit weiterentwickelt.
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie schadet den Betrieben, die sich an Recht und Gesetz halten – und untergräbt faire Wettbewerbsbedingungen“, betont Handwerkskammerpräsident Christof Burger. „Deshalb wollen wir dort genau hinschauen, wo Hinweise auf unerlaubte Handwerkstätigkeit vorliegen, und gleichzeitig unsere Mitgliedsbetriebe dafür sensibilisieren, worauf sie bei Nachunternehmen und Geschäftspartnern achten sollten.“
Gerade bei der Beauftragung von Nachunternehmen empfiehlt die Handwerkskammer, sich vorab über deren Qualifikation und Eintragung zu informieren und entsprechende Nachweise – etwa die Handwerkskarte – einzuholen. Auch Subunternehmer und freie Mitarbeiter müssen bei der Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks die erforderlichen handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Hinweise auf Verdachtsfälle melden
Auch Betriebe und die Öffentlichkeit können dazu beitragen, Schwarzarbeit einzudämmen. Dabei können sich ganz unterschiedliche Situationen ergeben: Wer beispielsweise beim Friseurbesuch unsicher ist, ob der Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen ist, kann sich die Handwerkskarte zeigen lassen. Auch bei einer Autowerkstatt kann beim nächsten Wartungstermin nach der Eintragungsbestätigung gefragt werden.
Manchmal entsteht ein Verdacht aber auch schon vor der Auftragserteilung: Wer bei der Suche nach einem verlässlichen Fliesenleger auf eine merkwürdig erscheinende Homepage stößt und nicht weiß, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht, kann sich an die Handwerkskammer wenden. Gleiches gilt, wenn beispielsweise ein Parkettleger auf einer Kleinanzeigen-Plattform seine Leistungen auffällig günstig anbietet und Zweifel daran bestehen, ob das Angebot von einem ordnungsgemäß eingetragenen Betrieb stammt.
Die Handwerkskammer nimmt solche Hinweise ernst und unterstützt dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden. Hinweise auf Schwarzarbeit und unerlaubte Handwerksausübung können unter hinweis.schwarzarbeit@hwk-freiburg.de an die Handwerkskammer Freiburg übermittelt werden. Je nach Art des Verdachts können Hinweise außerdem direkt an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft oder die zuständigen Finanzbehörden gerichtet werden.
Weitere Informationen zu Schwarzarbeit, unerlaubter Handwerksausübung, Handlungsmöglichkeiten und Anlaufstellen gibt es auf der Internetseite der Handwerkskammer Freiburg unter www.hwk-freiburg.de/schwarzarbeit/
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+++ Bild: Schwarzarbeit schadet den Betrieben, die sich an Recht und Gesetz halten – und untergräbt faire Wettbewerbsbedingungen. Foto: Medienzunft / AdobeStock +++
Handwerkskammer Freiburg
Die Handwerkskammer Freiburg ist Dienstleister und Ansprechpartner für fast 16.000 Handwerksbetriebe mit mehr als 100.000 Beschäftigten und rund 6.500 Auszubildenden in den Landkreisen Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach sowie dem Stadtkreis Freiburg. Die Mitgliedsbetriebe in Südbaden generierten im Jahr 2023 einen Umsatz von mehr als 10 Milliarden Euro.
Neben den staatlichen Pflichtaufgaben in Ausbildung, Prüfungswesen und Handwerksrolle übernimmt die Handwerkskammer Freiburg zahlreiche weitere Aufgaben. Sie unterhält moderne Beratungs- und Bildungszentren, in denen sie ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Service bietet: berufliche Bildungsangebote, Nachwuchswerbung, Rechtsberatung sowie Beratung in den Bereichen „Betriebswirtschaft“, „Betriebsübergabe und – übernahme“, „Innovation“, „Umwelt“, „Außenwirtschaft“, „Fachkräftesicherung“, „Organisationsentwicklung“ und „Digitalisierung“. Daneben unterstützt sie Existenzgründer und fördert das Handwerk vor Ort.