Die Schweiz führt ein neues Meldeportal für die Anmeldungen von Dienstleistungen ein. Der Umstieg erfolgt an diesem Wochenende. Vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen sind grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Leistung in der Schweiz in einem Online-Portal anzumelden. Das bestehende Online-Portal wird am Freitag (14.03.) abgeschaltet, das neue System „EasyGov.swiss“ geht am Montag (17.03.) in Betrieb. Am Meldeprozess und den abgefragten Informationen ändert sich grundsätzlich nichts.
Alle Unternehmen müssen sich jedoch im neuen System einmalig registrieren. Eine wichtige Ergänzung im Registrierungsprozess des neuen Portals ist dabei, dass eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) vorzuweisen oder zu beantragen ist, welche zwingend für die Nutzung des Meldeverfahrens notwendig ist.
Ausnahme: Wenn Sie in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert sind, haben Sie bereits eine UID und können Ihr Unternehmen direkt mit Ihrem EasyGov-Konto verbinden. Alle anderen Unternehmen müssen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragen. Die Vergabe kann bis zu 14 Tage dauern.
Bitte beachten Sie: Von Freitag, 14. März bis am Montag, 17. März 2025 am frühen Vormittag wird das Online-Meldeverfahren voraussichtlich nicht verfügbar sein. In diesem Zeitraum können Sie keine Meldungen durchführen.
Wie und wo Sie die UID beantragen können und wie Sie Ihre Daten in die neue Anwendung übertragen erläutert unser Partner „Handwerk International“ auf seiner Internetseite.
Hier geht’s zur entsprechenden Infoseite auf www.handwerk-international.de
Bei Fragen zum Thema steht unsere Beraterin für Außenwirtschaft gerne zur Verfügung.