Barrierefreiheit: Neue Vorgaben für Webseiten

Seit Ende Juni können für Handwerksunternehmen, die E-Commerce-Angebote anbieten, neue gesetzliche Regelungen gelten. Denn seit 28. Juni gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das durch die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) ergänzt wird. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um.

Es besagt, dass bestimmte Webseiten für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sein und angepasst werden müssen. Darunter fallen etwa Online-Shops oder auch Online-Buchungs-Optionen von Handwerksleistungen (für Privatpersonen). Firmenwebseiten von Handwerksbetrieben sind somit grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Vorschriften betroffen, sofern der Webauftritt solche Angebote umfasst.

Eine wichtige Ausnahme davon betrifft jedoch auch viele Handwerksunternehmen: Sogenannte „Kleinstunternehmen“ – also Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich höchstens auf 2 Millionen EUR beläuft – sind nicht betroffen (Achtung: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein!).

Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Wirtschaftsleben soll gestärkt werden

Durch die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen soll die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Wirtschaftsleben gestärkt werden. Ziel der neuen Regelungen ist es, unter anderem bestimmte Online-Angebote barrierefrei zu gestalten, so dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen des Sehens, des Hörens, der Motorik oder kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich sind und ohne Erschwernis genutzt werden können.

Bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Mitbewerber können gegebenenfalls wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen und Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend machen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat umfassende Fragen und Antworten (FAQs) sowie übersichtliche Informationsmaterialien zum Thema zur Verfügung gestellt.

Themenseite des ZDH zum Thema Barrierefreiheit von Webseiten