Digitales Angebot der Arbeitsagentur: „KEA“ – Kurzarbeitergeldanträge digital abwickeln

Unternehmen, die Kurzarbeit beantragen müssen, können dies volldigitalisiert über das von der Bundesagentur für Arbeit angebotene digitale Verfahren „KEA“ („Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen“) tun. Darauf weist die Arbeitsagentur hin. So können Kurzarbeitergeldanträge einschließlich der Abrechnungslisten aus einer zertifizierten Lohnabrechnungssoftware schnell und sicher übergeben werden. Auch beauftragte Dritte wie etwa Steuerberaterinnen und Steuerberater können diesen Kanal nutzen.

Übermittelt werden können so etwa monatliche Anträge, Abrechnungslisten sowie Listen der Neueinstellungen, aber auch Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen sowie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.
Ein Vorteil dabei ist laut Agentur für Arbeit, dass alle notwendigen Daten mit Ihrer zertifizierten Entgeltabrechnungs-Software erstellt werden können. Zudem sparen Sie Zeit und Personalressourcen, da das händische Ausfüllen der Antragsformulare entfällt. Sie können außerdem alle wichtigen Antragsformulare vollständig und schnell an Ihre Agentur für Arbeit übermitteln – und zwar datenschutzkonform.

Weitere Informationen zu „KEA“ finden Sie hier auf den Themenseiten der Agentur für Arbeit
Für Rückfragen steht auch der Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur (0800 4 5555 20) zur Verfügung.