Seit Januar 2025 müssen Handwerksbetriebe E-Rechnungen empfangen können – die Pflicht zum Ausstellen folgt gestaffelt: ab 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz, ab 2028 für alle anderen. Trotzdem hapert es in der Praxis: Empfang, Ausstellung und Archivierung bereiten vielen Betrieben noch erhebliche Probleme.
Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) hat 20 Antworten auf 20 typische Praxisfragen zusammengestellt.