Meldepflicht für Kassen: Frist läuft zum 31. Juli 2025 aus

Mit dem umgangssprachlich „Kassen-Gesetz“ genannten Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurden vor einigen Jahren die Vorschriften der digitalen Kassenführung geändert. Neben der Aufzeichnungspflicht und der Möglichkeit der Kassen-Nachschau wurden ab Anfang 2020 die Installation von technischen Sicherheitseinrichtungen und die elektronische Belegausgabe verpflichtend. Zudem müssen steuerpflichtige Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme verwenden, die Art und Anzahl der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen dem zuständigen Finanzamt mitteilen. Die vorgesehene Übergangsregelung läuft nun am 31. Juli 2025 aus.

Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssysteme („Kassen“) müssen daher bis zum 31. Juli 2025 beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Das Mitteilungsverfahren über das Portal „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle steht seit 1. Januar 2025 zur Verfügung. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte (auch gemietete und geleaste) Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung an das zuständige Finanzamt zu melden.

Wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema, darunter auch eine Ausfüllanleitung, hat das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Internetseite bereitgestellt:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

Informationsveranstaltung zum Thema

Die zur Verfügung gestellten Informationen beantworten allerdings nur einen Teil der Fragen, die sich in der Praxis stellen. Vor diesem Hintergrund bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine kostenfreie Online-Veranstaltung zur umfassenden Information sowie als Unterstützung bei der Erfüllung der neuen Verpflichtung an. Diese findet am Freitag, 27. Juni 2025 von 9:30 bis 12:30 Uhr statt.

Zwei ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern unter anderem melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme, wer wann meldet, Art und Umfang der Meldung sowie die Inhalte der Übermittlung. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine detaillierte Ausfüllhilfe und ergänzende Informationen, um die für das Meldeverfahren benötigten Daten auf einfache Art und Weise zusammenstellen zu können.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 16. Juni unter folgendem Link möglich: Zur Veranstaltungs-Seite

Der ZDH hat zum Thema Kassenführung zudem eine Themenseite erstellt, auf der auch die neuesten Entwicklungen zu finden sind:
www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/kassenfuehrung/