Warnung vor Scam-Mails und betrügerischen angeblichen Kanzlei-Webseiten

Seit einiger Zeit kursieren verstärkt betrügerische E-Mails, die von angeblichen Rechtsanwaltskanzleien stammen. Angeboten werden dabei Waren aus vermeintlichen Insolvenzauflösungen – von Elektronik über Solartechnik bis hin zu Wärmepumpen. Ziel dieser Masche ist es, Unternehmen zu hohen Vorauszahlungen zu bewegen. Die versprochenen Waren werden jedoch nie geliefert.

Tatsächlich handelt es sich dabei nicht um echte Rechtsanwalts- oder Insolvenzverwalterkanzleien, sondern um Betrüger, die teilweise komplett erfundene Identitäten, teilweise aber auch die Namen tatsächlich existierender Berufsträger verwenden, hierbei jedoch abweichende Kontaktdaten angeben und auf falsche Webseiten verlinken, um die Betroffenen zu täuschen und in Sicherheit zu wiegen. Sollten Sie entsprechende Angebote bekommen, raten wir Ihnen genau zu überprüfen, ob die jeweiligen Anbieter tatsächlich existieren. Selbst wenn sich unter den angegebenen Kontaktdaten Personen melden, heißt das noch lange nicht, dass es sich tatsächlich um eine echte Rechtsanwaltskanzlei handelt.

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer und verschiedene regionale Rechtsanwaltskammern warnen bereits vor dieser Betrugsform. Auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer können Sie gezielt nach zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland suchen und die Ihnen vorliegenden Kontaktdaten abgleichen: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/

Betrugsseiten im Umlauf
In den vergangenen Monaten sind verschiedene betrügerische E-Mails und zugehörige Angebote mit Verlinkungen zu angeblichen Kanzlei-Webseiten aufgetaucht, z.B.:

  • arndt-anwaelte.de (Christian Arndt, Hannover) – Betreff u. a. „Auszug aus unseren Insolvenzmassen“
  • weberimrecht.de (Wolfgang Weber, Hannover) – Betreff u. a. „Attraktive Angebote aus unserem Insolvenzkatalog“
  • Peters Rechtsanwälte (Stuttgart) – „Attraktive Angebote aus unserem Insolvenzkatalog – Oktober/November 2025“
  • Ingo Pielmeier (Leipzig) – „Insolvenzware frei wählbar, vollständige Übersicht im Anhang“
  • Riedel RA Rechtsanwaltkanzlei (Frankfurt am Main) – „Vergünstigte Produkte aus unserem Insolvenzkatalog abzugeben – Oktober/November 2025“
  • Kanzlei Peters & Kollegen – „Aktuelle Insolvenzverwertung (November 2025)“
  • Meissner & Partner Rechtsanwälte (Düsseldorf) – Betreff „Ref. 2025/Dez: Liquidation Assets (u.a. IT, KFZ, Mobiliar)“

Manche dieser Webseiten sind aktuell nicht mehr erreichbar, was ein weiteres Indiz für ein betrügerisches Angebot ist.  Sollten Sie in der Vergangenheit in Bezug auf ähnliche Angebote Kontakte zu Anwaltskanzleien gehabt haben, prüfen Sie erneut, ob diese nach wie vor existieren.

Typische Betrugsmerkmale
Die Schreiben folgen immer demselben Muster:

  • Angebote angeblicher Insolvenzmasse mit hochwertigen Ware
  • Mindestbestellwert von 5.000 EUR netto
  • Ungewöhnlich großzügige Rückgaberegelung (14 Tage)
  • Verweis auf „freihändige Verwertung nach § 159 InsO“
  • Vollständige Kanzleidaten, die jedoch teilweise im Impressum für Anwaltskanzleien ungewöhnliche Angaben wie ‚Geschäftsführer‘, ‚Inhaber‘, etc. haben
  • Domain erst seit kurzer Zeit registriert

Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • E-Mails kritisch prüfen: Unerwartete Angebote von Kanzleien oder Unbekannten sind verdächtig.
  • Website-Historie checken: Tools wie die Wayback Machine zeigen, wann eine Seite erstmals online ging.
  • Offizielle Warnmeldungen verfolgen: Bundesrechtsanwaltskammer und regionale Kammern informieren regelmäßig über aktuelle Betrugsmaschen.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unserer Rechtsberatung: rechtsberatung@hwk-freiburg.de