Update vom 13.7.: Das Verfahren zur Rückzahlung von zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Zuschüssen startet wohl erst im nächsten Jahr. Das berichtet der „Staatsanzeiger Baden -Württemberg“. Der Auftrag des Wirtschaftsministeriums an die L-Bank, sich um die Abwicklung des Rückzahlungsverfahrens zu kümmern, sei erst am 30. Juni erteilt worden. Die L-Bank benötigt Unterstützung von einem externen Dienstleister, dessen Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Die Ausschreibung ist noch nicht veröffentlicht, soll aber laut Ministerium „zeitnah“ umgesetzt werden. Für das Vergabeverfahren veranschlagen L-Bank und Wirtschaftsministerium laut Staatsanzeiger etwa ein halbes Jahr.
Damit ist laut Staatsanzeiger klar, dass das Rückzahlungsverfahren nicht mehr in diesem Jahr starten kann. Wie lange es dauert, bis das digitale Portal, auf dem Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können, tatsächlich online geht, ist noch offen. Das Wirtschaftsministerium nannte keinen entsprechenden Zeitpunkt. Ob es zum ersten Jahrestag des Ausgleichsgesetzes am 25. Februar 2027 schon möglich ist, die Rückerstattung zu beantragen, erscheint nach dem gegenwärtigen Zeitplan zumindest zweifelhaft, heißt es im Staatsanzeiger.
Anfang Juni war noch davon ausgegangen worden, dass die Corona-Rückzahlungen (siehe auch unsere Meldung von 25. Februar) wohl nicht vor Herbst beantragt werden können. Das ging aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf einen Antrag der SPD im Landtag hervor. Danach sollte das Landeskabinett im Juni einen Beschluss zur Abwicklungsstelle treffen – nach einer Prüfung verschiedener Alternativen war die L-Bank als ausführende Institution vorgesehen. Diese hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, mangels eigener Kapazitäten einen externen Dienstleister zur Bearbeitung der Anträge beauftragen zu müssen. Die notwendige europaweite Ausschreibung nimmt mehrere Monate in Anspruch. „Eine mögliche Antragsstellung und damit verbundene Erstattung werden in jedem Fall schon aus vergaberechtlichen Gründen nicht vor dem vierten Quartal 2026 zu realisieren sein“, so der Wortlaut des Ministeriums.
Zudem muss das Verfahren nach der Ausschreibung auch noch implementiert werden – geplant ist nach aktuellem Stand ein ausschließlich digitales Verfahren. Das Kabinett muss noch darüber befinden, wie genau und wie zügig die Anträge auf Rückzahlung geprüft werden sollen. Wichtig: Die betroffenen Betriebe müssen dann selbst einen Antrag stellen. Dafür haben die Unternehmen nach dem Start des Antragsverfahrens sechs Monate Zeit. Wir informieren unsere Mitgliedsbetriebe daher zeitnah über neue Entwicklungen und werden die Termine entsprechend kommunizieren, sobald sie feststehen.