Transport Neue Regeln bei Fahrtenschreibern: Was Handwerksbetriebe wissen müssen

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Vorgaben für bestimmte Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse. Betroffen sind insbesondere grenzüberschreitende Gütertransporte. Für viele typische Fahrten im Handwerk greifen jedoch Ausnahmen.

Was ändert sich?
Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 bis einschließlich 3,5 Tonnen gilt seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich das EU-Fahrpersonalrecht, wenn sie für grenzüberschreitende Güterbeförderungen oder Kabotage eingesetzt werden. Damit verbunden ist grundsätzlich auch die Pflicht zur Nutzung eines Fahrtenschreibers.

Für Handwerksbetriebe gibt es allerdings wichtige Ausnahmen. Die sogenannte Handwerkerausnahme gilt auch in diesem neuen Gewichtsbereich. Sie kann beispielsweise greifen, wenn Material, Ausrüstung oder Maschinen zur Ausübung des eigenen Berufs transportiert werden und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.

Wichtige Ausnahme
Eine weitere Ausnahme betrifft Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beförderung nicht gewerblich, sondern für eigene Zwecke des Unternehmens erfolgt und das Fahren nicht die Haupttätigkeit der Person ist, die das Fahrzeug führt. Diese Ausnahme gilt auch bei grenzüberschreitenden Fahrten.

Damit bleibt für viele typische handwerkliche Fahrten die bisherige Situation bestehen. Eine pauschale Fahrtenschreiberpflicht für alle Handwerksfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen gibt es nicht.

Wann sollten Betriebe genauer hinschauen?
Betriebe sollten insbesondere prüfen, ob ihre Fahrzeuge und Fahrten unter die Regelungen fallen, wenn

• das Fahrzeug bzw. der Fahrzeugzug mehr als 2,5 Tonnen zulässige Höchstmasse hat,
• grenzüberschreitend gefahren wird,
• Güter transportiert werden und
• keine entsprechende Ausnahme greift.

Dabei ist auch ein mitgeführter Anhänger zu berücksichtigen: Für die zulässige Höchstmasse ist die zulässige Gesamtmasse des gesamten Fahrzeugzugs maßgeblich.

Für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen und Handwerkerausnahmen. Bei entsprechenden Fahrten können unter anderem Transporte von benötigtem Material, Ausrüstung oder Maschinen sowie die Auslieferung handwerklich hergestellter Güter im Umkreis von 100 Kilometern vom Betriebsstandort ausgenommen sein, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch Nachweispflichten beachten
Neben der Frage, ob ein Fahrtenschreiber eingesetzt werden muss, sind die Nachweis- und Mitführungspflichten zu beachten. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die dem EU-Fahrpersonalrecht unterliegen, müssen seit Ende 2024 grundsätzlich Nachweise für den Kontrolltag und die vorausgehenden 56 Kalendertage mitgeführt werden. Für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen im nationalen Regelungsbereich gilt weiterhin grundsätzlich eine Frist von 28 Tagen.

Was gilt für meinen Betrieb?
Die Regelungen sind komplex. Ob eine Fahrtenschreiberpflicht besteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat deshalb ein aktuelles Schaubild erstellt, mit dem Betriebe anhand von Fahrzeuggewicht, Fahrtzweck und Einsatzbereich prüfen können, welche Regelungen für sie gelten.

Weitere Informationen und das ZDH-Schaubild:
ZDH: Lenk- und Ruhezeiten / Tachographenpflicht

Hinweis: Die Informationen geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten sollten Betriebe die jeweils geltenden Vorschriften und Ausnahmen genau prüfen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an rechtsberatung@hwk-freiburg.de

Chat mit HWKI, Ihrem digitalen Assistenten, öffnen
Hallo, Ich bin HWKI, Ihr digitaler Assistent.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Avatar von HWKI
HWKI (Beta)
Ihr digitaler Assistent
Ich bin ein Chatbot, der generative KI zur Formulierung von Antworten verwendet.

Bitte beachten Sie, dass generierte Antworten gelegentlich unvollständige oder ungenaue Informationen enthalten können und daher mit Sorgfalt zu bewerten sind.

Geben Sie mir gerne Feedback zu Dingen, die aus Ihrer Sicht optimiert werden können (E-Mail-Kontakt: siehe Kopfzeile).

Vielen Dank.