125 Jahre HWK Freiburg Song-Contest zum Jubiläum

Zu ihrem 125-jährigen Jubiläum startet die Handwerkskammer Freiburg einen Wettbewerb rund um das bekannte Lied „Wer will fleißige Handwerker sehn?“

1901 bis 2026: die Handwerkskammer Freiburg besteht seit 125 Jahren. Neben dem Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle widmet sie sich dem Prüfungswesen im Handwerk, kümmert sich um Aus-, Fort- und Weiterbildung in ihren Bildungszentren und ist Ansprechpartnerin für alle Handwerksbetriebe in Südbaden. Sie berät und unterstützt bei Themen wie Betriebsgründung, Betriebsführung oder Betriebsübergabe, aber auch bei der Suche nach Fachkräften oder dem großen Bereich Ausbildung. Von Anfang an ist die Arbeit der Handwerkskammer durch die Selbstbestimmung des Handwerks geprägt. Die mit Handwerkerinnen und Handwerkern besetzte Vollversammlung entscheidet über das Wirken der Kammer.

Bekanntes Lied neu interpretiert

Das 125-jährige Jubiläum 2026 soll auch musikalisch gewürdigt werden. Zusammen mit den Jazz- & Rockschulen Freiburg veranstaltet die Handwerkskammer Freiburg deshalb einen großen Song-Contest für ganz Südbaden. Es winken Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von knapp 3.000 Euro. Gesucht werden Hobbymusikerinnen und -musiker, die das bekannte Lied „Wer will fleißige Handwerker sehn?“ neu interpretieren und einreichen.

Hierbei sind der künstlerischen Freiheit keine Grenzen gesetzt. Verändert, modernisiert und umgestylt werden dürfen sowohl Musik als auch Text. Dennoch sollte das Lied aus dem 19. Jahrhundert zumindest in Ansätzen noch erkennbar und auch live aufführbar sein. Ob Rap, Rock, Punk oder Funk, ob klassisch, acappella, Elektronik, Folk oder Blasmusik – die Jury aus der südbadischen Musikszene freut sich über vielfältige Einsendungen.

Knapp 3.000 Euro Preisgelder

Zu gewinnen gibt es für den ersten Preis 1.000 Euro, für den zweiten Preis 750 Euro, für den dritten Preis 500 Euro – gestiftet von der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung – für den vierten Preis 300 Euro – gestiftet von der IKK classic – und für den fünften Preis 250 Euro. Teilnehmen können ab sofort alle Musikerinnen und Musiker, Bands und Chöre, Kapellen und Orchester aus den Landkreisen Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach sowie dem Stadtkreis Freiburg.

Einsendeschluss ist Mittwoch, 1. April. Die Songs können als Audio-Datei oder gerne auch im Rahmen eines Videos-Clips über die E-Mail-Adresse presse@hwk-freiburg.de eingereicht werden. Dabei sollte die Aufnahme-Qualität bestmöglich sein, spielt jedoch nicht die entscheidende Rolle. Mit Einreichung des Werks/Videos räumen die Teilnehmer der Kammer Nutzungsrechte im Rahmen des Wettbewerbs ein. Dazu wird ein Lizenzvertrag abgeschlossen, der die wichtigsten Informationen über den Umfang der Nutzung enthält.

Weitere Informationen rund um den großen Song-Contest: hwk-freiburg.de/song-contest