Corona-Hilfen Update Corona-Rückzahlungen: Antragstellung frühestens im Herbst

Die Corona-Rückzahlungen (siehe auch unsere Meldung von 25. Februar) werden wohl nicht vor Herbst beantragt werden können. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf einen Antrag der SPD im Landtag hervor. Danach soll das Landeskabinett im Juni einen Beschluss zur Abwicklungsstelle treffen – nach einer Prüfung verschiedener Alternativen ist wohl die L-Bank als ausführende Institution vorgesehen. Diese hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, mangels eigener Kapazitäten einen externen Dienstleister zur Bearbeitung der Anträge beauftragen zu müssen. Die notwendige europaweite Ausschreibung nimmt mehrere Monate in Anspruch. „Eine mögliche Antragsstellung und damit verbundene Erstattung werden in jedem Fall schon aus vergaberechtlichen Gründen nicht vor dem vierten Quartal 2026 zu realisieren sein“, so der Wortlaut des Ministeriums.

Zudem muss das Verfahren nach der Ausschreibung auch noch implementiert werden – geplant ist nach aktuellem Stand ein ausschließlich digitales Verfahren. Das Kabinett muss noch darüber befinden, wie genau und wie zügig die Anträge auf Rückzahlung geprüft werden sollen. Wichtig: Die betroffenen Betriebe müssen dann selbst einen Antrag stellen. Dafür haben die Unternehmen nach dem Start des Antragsverfahrens sechs Monate Zeit. Wir informieren unsere Mitgliedsbetriebe daher zeitnah über neue Entwicklungen und werden die Termine entsprechend kommunizieren, sobald sie feststehen.

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